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Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat die 96. Verordnung zur Änderung der Auenwirtschaftsverordnung (17/13422) vorgelegt. Darin geht es unter anderem um die Ausweitung der Ausnahmen vom Waffenembargo gegen Syrien. Hintergrund ist der Beschluss der Europäischen Union zur Ausweitung der Ausnahmen vom Waffenembargo zugunsten der Nationalen Koalition der Kräfte der syrischen Revolution und Opposition.
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