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Berlin: (hib/KOS) Nach Angaben der Bundesregierung kooperiert das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) nicht mit Rechtsextremisten, die im Gefängnis sitzen. Dies ergibt sich aus der Antwort (17/12979) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion zu „rechtsextremer Betätigung im Strafvollzug“ (17/12797). Die Regierung betont, dass das BfV bei der Werbung und Führung von V-Leuten einen „hohen Qualitätsstandard“ beachte. Deshalb stünden Straftaten und eine daraus folgende Verurteilung eines Rechtsextremisten einer „vertrauensvollen und verlässlichen Zusammenarbeit grundsätzlich im Wege“.
Im Rahmen ihrer Anfrage hatte die Linke auch wissen wollen, inwieweit es beim Verfassungsschutz auf Bundes- und Landesebene „gängige Praxis“ sei, inhaftierte Rechtsextremisten zu führen beziehungsweise anzuwerben. Als Beispiel hatte die Fraktion erwähnt, dass nach Erkenntnissen des Untersuchungsausschusses, der Fehlgriffe und Pannen bei den Ermittlungen zu der dem „Nationalsozialistischen Untergrund“ angelasteten Mordserie durchleuchtet, der Brandenburger Geheimdienst einen wegen Mordversuchs einsitzenden Rechtsextremisten während dessen Haftzeit als V-Mann angeworben hatte.
In der Anfrage der Linken heißt es unter Verweis auf Berichte von Journalisten, Rechtsextremisten würden Gefängnisaufenthalte zur Verbreitung von Propaganda unter Mithäftlingen, zum Gewinnen neuer Anhänger sowie zum Prestigegewinn innerhalb der rechten Szene nutzen. Der Knast stelle „oft einen regelrechten Aktionsraum zur Selbstorganisation dar“. Die Fraktion schreibt, „Beobachter der rechtsextremen Szene“ wüssten von Rechtsrockbands, die hinter Gittern gegründet worden seien, und von Propagandaschriften, die in Gefängniswerkstätten gedruckt worden seien. Im Knastalltag seien rechtsextreme Gefangene „unkompliziert und pflegeleicht“, übernähmen häufig „Hilfsaufgaben“ und stünden „bei größeren Revolten oft auf der Seite des Wachpersonals“. Manche Bedienstete würden das „rechte Treiben passiv tolerieren und teilweise selbst rassistisch und reaktionär agieren“, zitiert die Fraktion eine Gefangenenzeitschrift.
Zwar gelinge einigen Rechtsextremisten während der Haft der Ausstieg aus der Szene, meint die Linke, „doch häufig ist auch das Gegenteil der Fall“. Inhaftierte Rechtsextremisten würden durch eine Reihe von Gruppierungen betreut.
Ihren umfangreichen Fragenkatalog schlüsselte die Fraktion im Detail unter zahlreichen Aspekten näher auf. Unter anderem wollte man wissen, wie hoch die Zahl von Knastinsassen mit rechtsextremer Einstellung sei, wie es um Berichte von Gefängnisleitungen und Justizbehörden über Probleme beim Umgang mit Rechtsextremisten im Strafvollzug stehe, welche Unterstützerorganisationen für rechtsextreme Häftlinge aktiv seien oder was der Regierung über rechtsextreme Orientierungen beim Gefängnispersonal bekannt sei.
In der Antwort wird betont, dass der Strafvollzug Sache der Länder sei und die Regierung deshalb nur über „punktuelle Erkenntnisse in diesem Bereich“ verfüge. Verwiesen wird aber auf diverse kriminologische Studien zu dieser Thematik. Nach solchen Untersuchungen schätzen die Gefängnisse den Anteil „klar erkannter Rechtsextremisten“ unter allen Inhaftierten auf knapp 0,6 Prozent ein. Manche Expertisen erwähnen indes, dass einige Länder wie etwa Brandenburg oder Sachsen-Anhalt die Quote von Gefangenen, die einer rechtsextremistischen Orientierung „zuneigen“, auf 20 bis 30 Prozent beziffern.
Nach Angaben der Regierung ist für die rechtsextreme Szene die Gefangenenbetreuung „insbesondere aufgrund ihrer vernetzenden Wirkung“ von Bedeutung. Solche Aktivitäten entfalteten eine „szeneübergreifende, verbindende Wirkung“, heißt es in der Antwort. Hilfsorganisationen genössen innerhalb der Szene „große Anerkennung“. Kontakte, die bei einer Betreuung entstünden oder vertieft würden, blieben nach der Haftentlassung meist bestehen.
Zur Frage der Linken nach rechtsextremen Einstellungen oder Betätigungen von Gefängnispersonal führt die Regierung aus, dazu lägen keine Erkenntnisse vor.
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