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Berlin: (hib/STO) Der europäische Rechtssetzungsprozess ist nach Einschätzung der Bundesregierung „transparent und nachvollziehbar“. Der „offene und transparente Austausch von repräsentativen Verbänden und Zivilgesellschaft mit den Organen der Europäischen Union“ sei ein „primärrechtlich verankerter Grundsatz“ des Handelns der EU, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/13073) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/12948). Im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren werde dieses Prinzip beispielsweise durch öffentliche Konsultationen umgesetzt.
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