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Berlin: (hib/STO) Die Nutzung von Videotechnik ist nach Angaben der Bundesregierung „eine Maßnahme, um der – spätestens seit dem 11. September 2001 – weltweit geänderten Gefahrenlage zu begegnen“. Ermittlungen insbesondere im Bereich der schweren und organisierten Kriminalität und im terroristischen Umfeld könnten „vom Einsatz (mobiler) Videotechnik und der Auswertung von Videodaten stationärer Kameras profitieren“, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/13071) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/12788). Das gelte auch für den Bereich der Gefahrenabwehr.
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