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Berlin: (hib/STO) In den Bundesministerien, dem Bundeskanzleramt und beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie im Bundespresseamt sind im vergangenen Jahr insgesamt 434 genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten gemäß Paragraph 99 Absatz 1 des Bundesbeamtengesetzes genehmigt worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/13363) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/12993) hervor. Im Jahr 2011 belief sich die Zahl dieser Nebentätigkeiten auf 394 und im Jahr 2010 auf 344.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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