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Berlin: (hib/AS) Die Linke erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (17/13362) nach den rechtlichen Grundlagen für die Deklarierung von radioaktiven Abfällen. Hintergrund ist die unbefristete Lagerung von abgereichertem Uran in der URENCO-Urananreicherungsanlage Gronau. Die Bundesregierung hatte dazu in einer früheren Antwort auf eine Kleine Anfrage (17/12446) mitgeteilt, dass in der Anlage in Gronau zukünftig abgereichertes Uran in Form von Triuranoctoxid (Uranoxid) in dem dort im Bau befindlichen Zwischenlager ohne Befristung aufbewahrt werden soll. Daher möchten die Abgeordneten der Links-Fraktion wissen, nach welchen Kriterien radioaktive Materialien als Abfälle zu deklarieren sind und inwieweit es in den Verantwortungsbereich des Bundesumweltministeriums (BMU) fällt, die Rechtmäßigkeit derartiger Deklarationen und entsprechender Genehmigungen zu überprüfen oder auszustellen.
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