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Berlin: (hib/AS) Die Oppositionsfraktionen haben in verschiedenen Anträgen zum dem geplanten Handels- und Investitionsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten (Transatlantic Trade and Investment Partnership - TTIP) Stellung genommen. Der Bundestag hat gemäß Artikel 23 Absatz 3 und dem Gesetz über die Zusammenarbeit zwischen dem Bundestag und der Bundesregierung (EUZBBG) die Möglichkeit, vor der Entscheidung im Europäischen Rat eine Stellungnahme zum Verhandlungsmandat der Bundesregierung abzugeben.
Die SPD fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag (17/13904) auf, sicherzustellen, dass bei den Verhandlungen die europäischen Standards etwa im Bereich der Umwelt-, Lebensmittel- oder Gesundheitspolitik erhalten bleiben. Dabei wird auch auf den acquis communautaire der Europäischen Union hingewiesen. Außerdem dringt die SPD darauf, dass bei den Verhandlungen besondere Regelungen für den Agrarsektor berücksichtigt werden. Bei den Gesprächen sollen zudem Vertreter der Zivilgesellschaft angehört werden, heißt es in dem SPD-Antrag.
Die stärkere Einhaltung europäischer Standards fordert auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Das europäische Vorsorgeprinzip dürfe dabei nicht ausgehebelt werden, heißt es dazu in einem Antrag (17/13925) der Grünen. Gleichzeitig setzen sich die Abgeordneten für eine transparente Verhandlungsführung ein. Dabei sollten das Europäische Parlament, die nationalen Parlamente und die Zivilgesellschaft „zeitnah und umfassend“ über die Ziele, Inhalte und Fortschritte der Verhandlungen“ informiert werden.
Die Linke fordert hingegen, das Verhandlungsmandat für das TTIP im Rat abzulehnen, da es einen Angriff auf die unterschiedlichen sozialen und ökologischen Standards sowohl in der EU als auch in den USA bedeute, erklärt die Fraktion in ihrem Antrag (17/13894). Außerdem begründen sie ihre Ablehnung damit, dass sowohl der Dienstleistungssektor als auch das öffentliche Beschaffungswesen damit einer umfassenden Liberalisierung und Privatisierung ausgesetzt werden würden. Kritisiert wird zudem, dass audiovisuelle und kulturelle Dienstleistungen aus dem Verhandlungsmandat ausgenommen seien.
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