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Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss spricht sich dafür aus, Emissionen verschiedener Lärmquellen bei der Planung von Schallschutzmaßnahmen „in ihrer Gesamtheit zu betrachten“ und zur Ermittlung von Lärmschutzansprüchen insgesamt zu berücksichtigen. In seiner Sitzung am Mittwochmorgen beschloss der Ausschuss daher einstimmig, eine Petition der Bürgerinitiative A10-Nord aus Birkenwerder sowohl dem Bundesumweltministerium als auch dem Bundesverkehrsministerium „zur Erwägung“ zu überweisen. Außerdem wurde entschieden, die Vorlage dem Europäischen Parlament und dem Brandenburger Landtag zuzuleiten.
In ihrer Eingabe fordern die Petenten, die von vier Infrastrukturmaßnahmen an der Bundesautobahn 10 (A10) ausgehenden Belastungen für die unweit von Berlin gelegenen Städte Birkenwerder und Hohen-Neuendorf in ihrer Gesamtheit zu betrachten und die Projektplanung und -ausführung so zu koordinieren, dass die Belastungen minimiert werden. Zu den geplanten Maßnahmen gehört der sechsspurige Ausbau der A10, der Bau der Tank- und Rastanlage „Briesetal“, die Ertüchtigung der Eisenbahnstrecke Berlin - Rostock sowie der Austausch und die Verlegung einer bestehenden 220-Kilowatt-Stromleitung durch eine 380-Kilowatt-Hochspannungsleitung.
Die Petenten machen deutlich, dass sie die Projekte grundsätzlich als notwendig erachten. „Dies darf jedoch nicht zu Lasten der beiden Kommunen und ihrer Einwohner gehen“, wird gefordert. Aus Sicht der Bürgerbewegung böten die absehbaren Bauvorhaben die Chance, die bestehenden Verhältnisse nicht nur infrastrukturell zu verbessern, sondern auch mit den Belastungsquellen zukunftsweisend und nachhaltig umzugehen.
Der Petitionsausschuss hatte sich am 3. Juni 2013 bei einem Ortstermin ein Bild von der Situation gemacht und dabei mit den Petenten und den zuständigen Behörden und Institutionen gesprochen. Dabei kamen die Abgeordneten zu der Einschätzung, dass die Betroffenen bereits jetzt dem Lärm verschiedener Quellen ausgesetzt seien. Ein Anspruch auf ein höheres Schutzniveau ergebe sich daraus derzeit aber nicht, da die einzelnen Lärmquellen isoliert betrachtet und bewertet würden, heißt es in der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses. Da dies nach Auffassung des Petitionsausschusses „weder zeitgemäß noch sachgerecht“ ist, bestehe Regelungsbedarf.
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