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Berlin: (hib/CHE) Eine nachgewiesene Arbeitsunfähigkeit ist grundsätzlich ein wichtiger Grund für das Versäumen eines Melde- oder sonstigen Termins bei den Jobcentern. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/13637) auf eine Kleine Anfrage (17/13296) der Fraktion Die Linke, in der diese sich nach der Praxis der Krankmeldungen bei Erwerbslosigkeit erkundigt hatte. Arbeitsunfähigkeit sei jedoch nicht gleichbedeutend mit einer krankheitsbedingten Unfähigkeit, zu einem Meldetermin zu erscheinen. Nach vorheriger Aufforderung des Jobcenters kann vom SGB-II-Leistungsberechtigten auch ein ärztliches Attest für die Unmöglichkeit des Erscheinens zu einem Meldetermin verlangt werden, führt die Regierung in der Antwort aus.
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