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Berlin: (hib/STO) Die „Ausstattung im ergänzenden Katastrophenschutz“ ist Thema einer Antwort der Bundesregierung (17/13387) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/13163). Danach ergänzt der Bund gemäß dem Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz den Katastrophenschutz der Länder in den Aufgabenbereichen Brandschutz, ABC-Schutz, Sanitätswesen und Betreuung. Wie die Bundesregierung ausführt, stimmten die Länder im Jahr 2007 dem neuen Ausstattungskonzept des Bundes zur Ergänzung des Katastrophenschutzes in diesen Aufgabenbereichen zu. Das Konzept sei am 1. Januar 2008 in Kraft getreten und sehe die Beschaffung von insgesamt 5.046 Fahrzeugen vor, wobei in diese Zahl – in Abstimmung mit den Ländern – seinerzeit 2.916 bereits vorhandene Bundesfahrzeuge eingerechnet worden seien. Hierfür sei den Ländern durch den Bund die Bereitstellung von 57 Millionen Euro jährlich zugesagt worden.
Die Laufzeit des neuen Ausstattungskonzeptes bis zur Vollausstattung des ergänzenden Katastrophenschutzes sei seinerzeit auf wenigstens 15 Jahre ausgerichtet gewesen, heißt es in der Antwort weiter. Ein Beschaffungsdefizit bestehe nicht. Von den 5.046 Fahrzeugen seien bisher 3.892 Fahrzeuge bereitgestellt worden. Dies entsprecht einem Ausstattungsgrad von 77 Prozent (Stand: 24. April 2013). Danach seien noch 1.154 Fahrzeuge nach dem neuen Ausstattungskonzept durch den Bund zur Verfügung zu stellen. Bei der Umsetzung des Ausstattungskonzeptes von 2007 handele es sich um einen „sukzessiven, mit den Ländern abgesprochenen Prozess“.
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