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Berlin: (hib/AS) Im Umweltausschuss haben zwei Anträge zur Beschränkung des Wildtierhandels nicht die erforderliche Mehrheit gefunden. Ein gemeinsamer Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (17/13712) und ein Antrag der Fraktion Die Linke (17/13713) wurden mit der Mehrheit der Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt. Zielrichtung beider Anträge war die Stärkung des Tier- und Artenschutzes durch eine Beschränkung des Wildtierhandels. Weiterhin wurde in den Anträgen gefordert, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, die Einfuhr von Wildtieren für den kommerziellen Handel einzuschränken, wenn die Gefahr bestehe, dass es sich dabei um gefährliche Arten handele oder wenn diese Tiere gefährliche Krankheitserreger in sich trügen.
Die CDU/CSU-Fraktion erklärte, dass es sich um ein berechtigtes Anliegen handele, über das lange Zeit einvernehmlich mit allen Fraktionen diskutiert worden sei. Es gebe mit Hinblick auf Entscheidungen in anderen Ausschüssen jedoch eine Situation, die keine Zustimmung möglich mache. Die SPD-Fraktion bezeichnete es als „Trauerspiel“ und des „Themas unwürdig“, dass bei dieser Problematik kein gemeinsamer interfraktioneller Antrag zustande gekommen sei. Der Vertreter der SPD sagte, dass in dieser Frage ein Signal „mehr als wichtig“ gewesen wäre, weil es sich beim Wildtierhandel um eines der großen Probleme handele. Auch die FDP äußerte ihr Bedauern, dass man bei den Gesprächen „ins Stocken geraten“ sei. Es gebe allerdings noch viele sachliche Fragen, die offen geblieben seien. Als zwei Beispiele nannte die FDP-Abgeordnete, dass noch immer viele Halter Wildtiere aussetzen würden oder diese Tiere bei Transporten ums Leben kämen. Das Thema Wildtierhandel werde daher weiter auf der Agenda bleiben.
Auch die Linke betonte, dass die Abstimmung über das Thema im Vorfeld gut gelaufen sei und man mit einem gemeinsamen Antrag „ein deutliches Signal“ hätte setzen können. Es gebe mehr als einen Grund, dem illegalen Handel einen „Riegel vorzuschieben“. Bündnis 90/Die Grünen bedauerten ebenfalls das Scheitern des Antrags. Es habe sich dabei nicht um Forderungen von „übereifrigen Tierschützern“ gehandelt, sondern um berechtigte Forderungen. So führe etwa die Sammelwut vieler Importeure dazu, dass immer mehr Arten gefährdet seien. Ein Verbot des Verkaufs von Wildtieren auf Börsen wäre ein wichtiger Schritte. Aber auch die Tatsache, dass Auffangstationen für ausgesetzte Wildtiere fehlten, zeige, dass beim Thema Wildtierhandel „Handlungsbedarf dringend geboten“ sei.
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