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Berlin: (hib/MIK) Der seit 1. Januar 2013 gültige Nationale Radverkehrsplan 2020 ist ein Strategiepapier der Bundesregierung, das die grundlegenden Leitlinien für die Radverkehrspolitik der kommenden Jahre darstellt. Ein Beschluss des Bundestages ist dafür nicht erforderlich. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/13814) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/13611).
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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