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Berlin: (hib/AW) Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 7. Juni 2013 den Vermittlungsausschuss zum Kinder- und Jugendhilfeverwaltungsvereinfachungsgesetz einberufen. Dies geht aus einer Unterrichtung (17/13875) durch die Länderkammer hervor. Das Gesetz (17/13023,17/13531) sieht vor, dass die Bundesländer ab 2014 für ihre örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe erstattungspflichtig sind. Zudem soll nach einer dreijährigen Übergangsfrist die gesetzliche Grundlage des Belastungsausgleichs zwischen den Ländern auslaufen. Nach Ansicht des Bundesrates ist jedoch unklar, wie mit der Neuregelung dieser Belastungsausgleich innerhalb der dreijährigen Übergangsfrist hergestellt werden soll. Die Intention des Gesetzes sei es, den Handlungsdruck auf die Länder zu erhöhen, um zu einer Vereinbarung über einen bundesweiten Belastungsausgleich zu gelangen. Die diesbezügliche „Kann-Bestimmung“ im Gesetz sei hierfür jedoch nicht geeignet, da sie einzelnen Ländern die Möglichkeit biete, eine Vereinbarung zu blockieren.
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