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Berlin: (hib/EIS) Agrarstatistische Erhebungen erfolgen in Deutschland im Rahmen der Bundesstatistik auf der Grundlage des Agrarstatistikgesetzes. Das geht aus einer Antwort (17/14389) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (17/14130) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. In der Antwort werden Angaben zu den Auskunftspflichten landwirtschaftlicher Betriebe und zur Erfassung von Rinderbeständen gemacht. Des Weiteren werden die Erstellung der Berichte des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) sowie die Aufstellung von Geschäftsstatistiken durch das BMELV erläutert.
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