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Berlin: (hib/AHE) Aus den Akten des Auswärtigen Amtes ergeben sich keine Hinweise, dass frühere Bundesregierungen die Aufnahme von Verhandlungen mit den USA zur Rückgabe von NS-Akten, darunter die Mitgliederkartei der NSDAP, bewusst verzögert hätten. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/13815) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/13612) weiter schreibt, liegen ihr auch keine Erkenntnisse darüber vor, dass in diesem Zusammenhang die Enttarnung der früheren Mitgliedschaft deutscher Politiker in der NSDAP hätte verhindert werden sollen. Die Gespräche zur Überführung des sogenannten „Berlin Document Center“ in deutsche Hände seien „auf Grund unterschiedlicher Auffassungen der beteiligten Stellen über Fragen wie Mikroverfilmung, Standort (Berlin-Problematik, Rechte der Alliierten), Finanzierung, Benutzungsordnung und Organisation immer wieder in Stocken“ geraten, heißt es in der Antwort weiter. Das Abkommen sei 1993 schließlich unterzeichnet worden, die NS-Akten seien im Jahr darauf in die Zuständigkeit des Bundesarchivs übergegangen.
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