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Berlin: (hib/MIK) Nach den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes sind die Netzbetreiber verpflichtet, ein sicheres und leistungsfähiges Energieversorgungsnetz zu betreiben und bedarfsgerecht auszubauen. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/14050) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/13644). Die Integration erneuerbarer Energien und konventioneller Kraftwerke sowie Entwicklungen beim internationalen Stromhandel seien einzelne Einflussfaktoren, die es bei der Netzausbauplanung zu berücksichtigen gelte, ohne dass hier eine Abstufung oder Priorisierung vorgenommen wird, heißt es weiter.
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