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Berlin: (hib/STO) Die Erörterungen im Rahmen der sogenannten Ausländerreferentenbesprechung (ARB) dienen laut Bundesregierung „als Ausgangspunkt zur vertieften Auseinandersetzung mit einzelnen Problembereichen in den zuständigen Fachministerien und bilden regelmäßig die Grundlage für spätere Gesetzgebungsvorhaben“. Inhaltlich gehe es um die Koordination später zu treffender Verwaltungsabsprachen, um die Identifikation politischer Handlungsspielräume, um einen fachlichen Meinungs- und Informationsaustausch, um den Austausch von Rechtsauffassungen bezüglich umstrittener Rechtsfragen und den Versuch der Bildung einer gemeinsamen Position, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/13724) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/13627). Wie die Fragesteller darin ausführen, handelt es sich bei der ARB um ein im Regelfall halbjährliches Treffen von Vertretern des Bundes und der Länder, um sich zu aktuellen Fachfragen des Ausländerrechts auszutauschen und zu verständigen.
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