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Berlin: (hib/STO) Ein Runderlass des Auswärtigen Amtes vom 6. Dezember 2012 zur Umsetzung eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. September vergangenen Jahres über die Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug zu Deutschen ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (17/14337) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/14046). Wie die Regierung darin schreibt, enthält der Runderlass „die klare Weisung an alle Auslandsvertretungen, dass in bestimmten Fallkonstellationen vom Nachweis einfacher deutscher Sprachkenntnisse von vornherein abgesehen werden kann“. Die Fraktion wollte unter anderem wissen, wieso der Erlass nicht die „klaren Aussagen des Urteils“ enthalte, „wonach in bestimmten Fällen ,von vornherein‘ von Sprachanforderungen abgesehen werden muss“.
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