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Berlin: (hib/MIK) Bei der parallel zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung betriebenen Bündelung von Querschnitts- und Unterstützungsaufgaben in Dienstleistungszentren wird die Aufgabenerledigung in allen Behörden des Geschäftsbereiches weiter standardisiert und das Personal in den jeweiligen Dienststellen entlastet. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/14154) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/13856). Dieser Prozess der Standardisierung bedürfe keiner rechtlichen Grundlage.
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