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Berlin: (hib/STO) Beim Juristenauswahlverfahren 2013 des Bundesinnenministeriums haben laut Bundesregierung sechs Bewerberinnen und Bewerber – drei Frauen und drei Männer – in beiden juristischen Staatsexamina die Note „gut“ erzielt gehabt. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/14021) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/13818) weiter schreibt, erzielten acht Bewerberinnen und ebenso viele Bewerber in ihren juristischen Staatsexamina die Noten „gut“ oder besser und „vollbefriedigend“ sowie 39 Bewerberinnen und 21 Bewerber in beiden Staatsexamina die Note „vollbefriedigend“. Fünf Bewerberinnen und drei Bewerber hatten den Angaben zufolge in ihren juristischen Staatsexamina die Noten „gut“ und „befriedigend“ erzielt.
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