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Berlin: (hib/STO) Der Bundesregierung liegen nach eigenen Angaben „derzeit keine hinreichenden verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse zum Deutschen Polizei Hilfswerk (DPHW) und seinen Mitgliedern vor“. In ihrer Antwort (17/14049) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/13684) schreibt die Bundesregierung weiter, dass das DPHW nach ihrer Kenntnis kein Beobachtungsobjekt der Verfassungsschutzbehörden der Länder sei. Der Kleinen Anfrage zufolge ermittelt die Staatsanwaltschaft Dresden gegen Mitglieder des DPHW seit Januar 2013 wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung.
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