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Berlin: (hib/STO) Die Entscheidung über den Zeitpunkt der Einreichung des NPD-Verbotsantrags beim Bundesverfassungsgericht obliegt dem antragstellenden Bundesrat. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/14248) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/13837) hervor. Darin schreibt die Bundesregierung zur Frage, ob sie sich eine Neuentscheidung über eine Beteiligung an einem Verbotsantrag gegen die NPD vorbehält, dass sie sich weiterhin auf die Unterstützung des Verbotsantrags des Bundesrates konzentriere.
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