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Berlin: (hib/AHE) Die Stellenbesetzung im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erfolgt nach „Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung“ und den entsprechenden gesetzlichen Grundlagen. Die Parteizugehörigkeit werde dabei nicht abgefragt, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/13784) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/13605). Aus datenschutzrechtlichen Gründen könne man auch keine Stellung zu der Frage nehmen, wie viele der neu eingestellten Mitarbeiter beim BMZ vorher bei der FDP-Bundestags- beziehungsweise bei FDP-Landtagsfraktionen beschäftigt waren.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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