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Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung wertet die Einführung des Persönliches Budgets im Jahr 2008 als Erfolg. Das geht aus einer Antwort (17/14605) auf eine Kleine Anfrage (17/14505) der Fraktion Die Linke hervor. Das Persönliche Budget ist eine Sozialleistung in Form von Geldleistungen oder Gutscheinen, mit der sich Menschen mit Behinderungen die für eine selbstbestimmte gesellschaftliche Teilhabe nötigen Assistenzleistungen selbst organisieren können. Bis Ende 2010 hätten mehr als 14.000 Menschen ein Persönliches Budget beantragt, gegenwärtig könne man von ungefähr 20.000 Persönlichen Budgets in Deutschland ausgehen, schreibt die Regierung. Diese Entwicklung sei insbesondere der breit angelegten Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung zu verdanken, heißt es in dem Schreiben.
Zu der Frage, ob sie ein bundeseinheitliches Bedarfsfeststellungsverfahren für nötig halte, schreibt die Regierung: Entscheidend sei nicht das Verfahren, sondern dass die Bedarfsfeststellung nach einheitlichen Maßstäben erfolgt. Denn ein bundeseinheitliches Verfahren berge die Gefahr, die Leistungsberechtigten in ihren individuellen Bedarfen zu benachteiligen. Deshalb habe die Bundesregierung eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, deren Ziel es ist, die derzeit eingesetzten Verfahren zur Bedarfsermittlung zu erfassen und systematisch aufzubereiten. Daraus sollten Empfehlungen abgeleitet werden, wie die berufliche Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen zukünftig individueller und effizienter erfolgen kann, erläutert die Bundesregierung.
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