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Berlin: (hib/HLE) Der „Energie- und Klimafonds“ soll nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsgesetzes einen jährlichen Zuschuss aus dem Bundeshaushalt erhalten, „um die Finanzierung der Programmausgaben für die beschleunigte Energiewende zu sichern“. Dies schreibt die Bundesregierung im Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ und zur Änderung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung (17/14664). Grund für die Maßnahme sind gesunkene Einnahmen aus der Versteigerung von Kohlendioxid-Zertifikaten. Diese dem Fonds zugute kommenden Einnahmen reichten nicht mehr aus, um die Finanzierung der Programausgaben der Energiewende sicherzustellen.
Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, dass der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds aufgrund der guten Finanzlage der Krankenkassen im nächsten Jahr einmalig um 3,5 Milliarden Euro abgesenkt wird.
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