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Berlin: (hib/BOB) In den Liegenschaften des Auswärtigen Amts in Berlin und in Bonn sowie in den mehr als 225 Auslandsvertretungen weltweit stehen „zahlreiche barrierefreie Arbeitsplätze zur Verfügung, so dass Beschäftigte mit Behinderung im Auswärtigen Amt in ihren beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten nicht eingeschränkt sind. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/14596) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/14497). Unabhängig von der Behinderung müssten sie aber „grundsätzlich für die teilweise belastenden Bedingungen“ des Auswärtigen Dienstes geeignet sein.
Die Regierung weist ergänzend darauf hin, man erarbeite derzeit einen Aktionsplan, der alle Bereiche des Auswärtigen Amts umfassen soll. Neben Hinweisen für die angemessene Kommunikation mit Menschen mit Behinderung solle der Aktionsplan Handlungsmöglichkeiten für die Auslandsvertretungen enthalten, sofern die Immobilien am jeweiligen Standort aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen oder aufgrund besonderer Sicherheitsanforderungen für Auslandsvertretungen Einschränkungen der Barrierefreiheit aufweisen.
Mehr als 70 Prozent des Immobilienbestandes des Auswärtigen Amts im Ausland stamme aus der Zeit vor 1990. Die umfassende Umsetzung des Ziels der Barrierefreiheit für alle Immobilien des Auswärtigen Amts sei daher eine Herausforderung, die nur langfristig bewältigt werden kann – aber auf jeden Fall umgesetzt werden muss. Daher diene der Aktionsplan dazu, trotz schwieriger Rahmenbedingungen eine weitestgehende Teilhabe für Menschen mit Behinderung zu ermöglichen, schreibt die Regierung weiter.
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