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Berlin: (hib/HLE) Zur Umsetzung von Bürgerbeteiligungsmodellen im Energiebereich müssen keine Gesetze geändert werden. „Die Umsetzung von Bürgerbeteiligungsmodellen ist bereits im geltenden rechtlichen Rahmen möglich“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/14587) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/14477). Auf die Frage, wie die Bundesregierung ein von einer Ratingagentur als hochspekulativ eingestuftes Bürgerbeteiligungsmodell des Netzbetreibers TenneT TSO GmbH zur Mitfinanzierung der Westküstenleitung in Schleswig-Holstein bewerte, heißt es: „Die Verantwortung für die Ausgestaltung der jeweiligen Finanzierungsinstrumente liegt ausschließlich bei den Netzbetreibern.“ Es sollten aber Gestaltungsvarianten gewählt werden, „die tatsächlich zu einer Erhöhung der gesellschaftlichen Akzeptanz und zu einer Beschleunigung des Netzausbaus führen“.
Zu Fragen nach dem Anlegerschutz antwortet die Bundesregierung, sie beabsichtige nicht, den Netzbetreibern Vorgaben hinsichtlich einer oder mehrerer Beteiligungsformen zu geben. Zur Frage nach dem Schutz der Kleinanleger im Fall eines Konkurses des Netzbetreibers heißt es: „Da der Netzbetrieb als reguliertes Geschäft umfangreichen Vorgaben unterliegt, geht die Bundesregierung davon aus, dass die Insolvenz eines Übertragungsnetzbetreibers in Deutschland schwer vorstellbar ist.“
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