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Berlin: (hib/ROL) Die Verhandlungen zum Thorium-Hochtemperatur-Reaktor Hamm-Uentrop (THTR) sind abgeschlossen. Der aktuelle Entwurf der 3. Endlagervorausleistungen bis 2022 sieht vor, dass die Kosten jeweils zu einem Drittel von Bund, Land Nordrhein-Westfalen (NRW) und den Gesellschaftern getragen werden, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/14588) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/14482). Damit erfolge eine Entlastung bei den Eigenmitteln der Betreibergesellschaft des THTR, der Hochtemperatur-Kernkraftwerk GmbH (HKG), aus denen der Betrieb des sicheren Einschlusses und die Zwischenlagerung der abgebrannten Brennelemente für einen längeren Zeitraum finanziert werden können. Die Finanzierung des Rückbaus werde mit dieser Vereinbarung jedoch nicht geregelt, schreibt die Bundesregierung.
Die Grünen wollten in ihrer Kleinen Anfrage wissen, ob die Verhandlungen über die Finanzierung des Rückbaus und der Entsorgung des Reaktors THTR mittlerweile abgeschlossen seien. Die Abgeordneten hatten dazu bereits in dieser Legislaturperiode zwei Kleine Anfragen gestellt (17/5764; 17/6413); die Antworten der Bundesregierung finden sich auf den Drucksachen (17/6179) und (17/6667).
Die Betriebskosten hätten sich nach Angaben der Bundesregierung von 3,464 Millionen im Jahr 2010 auf 3,718 Millionen im Jahr 2012 erhöht. Die Endlagervorausleistungen seien im Jahr 2010 von 1,2 Millionen Euro auf 1,9 Millionen Euro im Jahr 2012 gestiegen. Es seien laut HKG keine Kosten entstanden, die die Betreibergesellschaft nicht mit Eigenmitteln hätte tragen können, schreibt die Bundesregierung.
Die Planung des Rückbaus obliege dem Betreiber, der hierzu detaillierte Unterlagen ausarbeiten müsse, welche von der Landesgenehmigungsbehörde geprüft und genehmigt werden müsse. Die Bundesregierung teile die Auffassung der Landesgenehmigungsbehörde, dem nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministerium, dass die kerntechnischen Anlagen THTR 300 in Hamm-Uentrop und das AVR-Versuchskernkraftwerk in Jülich (AVR) in ihrem technischen Aufbau kaum vergleichbar seien. Daher werde eine Übertragbarkeit von Erkenntnissen aus dem Rückbau des AVR nicht gesehen.
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