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Berlin: (hib/STO) Der Bundesregierung liegen bezogen auf die „Bürgerbewegung pro Köln e.V.“ und die „Bürgerbewegung pro Deutschland“ bislang „keine erwiesenen tatsächlichen Anhaltspunkte für bundesweite verfassungsfeindliche Bestrebungen“ vor. Dies geht aus der Antwort der Regierung (17/14637) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/14533) hervor.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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