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Berlin: (hib/HLE) Der 1940 von den Nationalsozialisten verbotene Bund der Polen in Deutschland hat nach dem Krieg versucht, beschlagnahmtes Vermögen über Gerichtsverfahren zurückzuerhalten. Die Bundesregierung listet in ihrer Antwort (17/14665) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/14549) eine Reihe von Verfahren auf, die zum Teil mit einem Vergleich beendet wurden. Außerdem verweist die Regierung darauf, dass nach dem Zweiten Weltkrieg für die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft ein umfangreiches System von Wiedergutmachungsgesetzen geschaffen worden sei. Sie ist zudem der Auffassung, „dass die Aufarbeitung der Verfolgung und Ermordung polnischer Staatsbürger und deutscher Staatsbürger polnischer Abstammung während der NS-Zeit eine Aufgabe ist, der durch die Gedenkstättenarbeit der Bundesregierung im Rahmen der Gedenkstättenkonzeption des Bundes in der Fassung vom 19. Juni 2008 (Bundestagsdrucksache16/9875) Rechnung getragen wird“.
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