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Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung sieht von der Beantwortung (17/14768) einer Kleinen Anfrage der SPD-Fraktion (17/14662) zu einem Juristenauswahlverfahren für Geschäftsbereichsbehörden des Bundesinnenministeriums ab unter Verweis darauf, dass das Auswahlverfahren noch nicht abgeschlossen sei. Eine Pflicht der Regierung, parlamentarischen Informationswünschen zu entsprechen, bestehe in der Regel nicht, „wenn die Information zu einem Mitregieren Dritter bei Entscheidungen führen kann,
die in der alleinigen Kompetenz der Regierung liegen“, heißt es in der Vorlage. Solange das Auswahlverfahren nicht abgeschlossen sei, „könnte eine Veröffentlichung von Zwischenergebnissen einzelner Verfahrensschritte dazu führen, die noch ausstehenden Personalentscheidungen zu beeinflussen“.
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