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Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt auf eine Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages „zwecks Sicherung der Minderheitenrechte der Opposition“ in der laufenden Legislaturperiode. In einem Antrag (18/183) fordert die Fraktion, dass Rechte, die die Geschäftsordnung einer qualifizierten Minderheit verleiht, auch von zwei Fraktionen gemeinsam ausgeübt werden können. Dies solle für Ausschussberatungen entsprechend gelten. Ferner soll die Stärke der Fraktionen bei Vereinbarungen über Tagesordnungspunkte und Redezeiten nach dem Willen der Grünen-Fraktion nicht der wesentliche Verteilungsmaßstab sein. „Vielmehr ist auch auf eine ausgewogene Repräsentanz der Oppositionsfraktionen zu achten“, heißt es in der Vorlage. In der Begründung schreibt die Fraktion, die Geschäftsordnung des Bundestages sei „nicht auf eine Situation ausgerichtet, in der die Regierungsfraktionen – wie jetzt die große Koalition – über eine extrem große Mehrheit verfügen“.
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