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Berlin: (hib/STO) In Deutschland haben Ende Oktober 100.923 Menschen mit einer sogenannten Aufenthaltsgestattung gelebt. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/137) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/74) zur „Residenzpflicht bei Unterbringung in Asylerstaufnahmeeinrichtungen“ hervor. Wie die Bundesregierung darin schreibt, sind dem Grunde nach „alle Asylbewerber mit einer Aufenthaltsgestattung verpflichtet, sich im jeweiligen Geltungsbereich der Aufenthaltsgestattung aufzuhalten“.
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