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Berlin: (hib/STO) „Verdacht der Verwendung von Informationen aus Asylverfahren für ,targeted killings‘“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/136). Darin schreiben die Abgeordneten, die „Hauptstelle für Befragungswesen“ (HBW), die im Bundeskanzleramt angesiedelt und dem Bundesnachrichtendienst zuzuordnen sei, unterhalte „neben ihrer Hauptstelle in Berlin Nebenstellen nach allgemeiner Kenntnis unter anderem im Grenzdurchgangslager Friedland“. Dort und an weiteren Orten würden beispielsweise aus Syrien ankommende Asylsuchende und Flüchtlinge befragt. Ziel sei es, „Wissen abzuschöpfen, dass sich nicht der öffentlichen Berichterstattung über ihre Herkunftsländer und -orte entnehmen lässt“.
Angaben der Asylbewerber zu einzelnen Personen in ihrem Herkunftsland seien „von hoher Brisanz“, heißt es in der Vorlage weiter. Die „Süddeutsche Zeitung“ habe über den Fall eines Somaliers berichtet, der im Rahmen der Befragung durch die HBW aufgefordert worden sei, die Mobilfunknummer eines Funktionärs der Shabbab-Milizen in seinem Herkunftsort anzugeben. Es sei „klar, dass solche Daten von US-amerikanischen Stellen dazu benutzt werden können, sogenannte gezielte Tötungen (targeted killings) durchzuführen“, führen die Fragesteller aus. Wissen wollen sie von der Bundesregierung unter anderem, ob Daten von Befragten an ausländische Stellen weitergegeben werden und auf welcher Rechtsgrundlage „die HBW Daten und Erkenntnisse aus Befragungen an fremde Dienste weitergeben“ kann.
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