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Berlin: (hib/STO) Im Ausländerzentralregister (AZR) sind zum Stichtag 31. Oktober vergangenen Jahres 495.248 nicht in Deutschland lebende Ausländer mit einem unbefristeten Einreiseverbot erfasst gewesen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/249) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/156) hervor.
Darin führen die Fragesteller unter anderem aus, der Europäische Gerichtshof (EuGH) habe „in der Sache Filev/Osmani mit Urteil vom 19. September 2013 klargestellt, dass die mit einer Ausweisung beziehungsweise Abschiebung einhergehende Wiedereinreisesperre von Amts wegen auf höchstens fünf Jahre befristet werden muss und diese Befristung prinzipiell auch rückwirkend gilt“. Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort darauf, dass für den Vollzug des Aufenthaltsgesetzes „und mithin auch für die Umsetzung der EuGH-Entscheidung ,Filev + Osmani‘“ originär die Länder zuständig seien. Weiter schreibt die Bundesregierung, sie beabsichtige, „zur Umsetzung der EuGH-Rechtsprechung ,Filev + Osmani‘ mit den Bundesländern und der Bundespolizei eine gemeinsame Vorgehensweise abzustimmen“. Das Verfahren der Bereinigung der noch bestehenden unbefristeten Einreiseverbote werde als gesamtstaatliche Aufgabe betrieben und derzeit gemeinsam mit den Ländern erarbeitet.
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