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Berlin: (hib/STO) Die Einbindung südlicher Mittelmeeranrainer in das europäische Grenzüberwachungssystem Eurosur könnte nach Angaben der Bundesregierung „den Informationsaustausch und die operative Zusammenarbeit zwischen den an das Mittelmeer angrenzenden EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten gewährleisten und verbessern und damit Kapazitäten schaffen, um die bestehenden Herausforderungen gemeinsam zu bewältigen und Menschenleben zu retten“. Insbesondere könne aus ihrer Sicht so „das Lagebewusstsein und die Reaktionsfähigkeit zum Zwecke der Aufdeckung, Prävention und Bekämpfung der irregulären Einwanderung und der grenzüberschreitenden Kriminalität verbessert“ und ein Beitrag zur Gewährleistung des Schutzes und der Rettung des Lebens von Migranten geleistet werden, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/317) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/229) mit dem Titel „Gefahr von Menschenrechtsverletzungen durch Vorverlagerung des Grenzschutzes der Europäischen Union“. Darin äußern die Fragesteller mit Blick auf eine Einbeziehung der südlichen Mittelmeeranrainer in die Eurosur-Strukturen die Auffassung, dass diese Kooperation „einzig den Zweck haben kann, eigene und fremde Staatsangehörige am Verlassen ihrer Hoheitsgewässer in Richtung der Europäischen Union zu hindern“.
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