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Berlin: (hib/STO) Nach einer Umfrage bei den Ländern haben derzeit 833 der bundesweit 11.194 Gemeinden Widerspruch gegen die Einwohnerzahl eingelegt, die ihr zuständiges Landesstatistikamt ihnen per Feststellungsbescheid auf der Grundlage der Ergebnisse des Zensus 2011 mitgeteilt hatte. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/256) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/123) Danach haben 57 Kommunen bereits Klage eingereicht, insbesondere in den Ländern, in denen kein Widerspruchsverfahren besteht.
Wie die Bundesregierung erläutert, sind die Rechtsschutzmöglichkeiten der Gemeinden gegen die durch das Landesstatistikamt festgestellte amtliche Einwohnerzahl landesrechtlich unterschiedlich ausgestaltet. Während in den meisten Ländern ein Widerspruchsverfahren statthaft sei, sei in anderen direkt der Klageweg eröffnet. Zudem seien zum Teil erweiterte Anhörungsverfahren vorgesehen.
In der Kleinen Anfrage hatten die Fragesteller darauf verwiesen, dass die beim Zensus 2011 ermittelten Einwohnerzahlen eine Basis für die Zuweisung von Finanzen an die Kommunen seien. Eine Vielzahl von Kommunen zweifele die Ergebnisse des Zensus an, weil es erhebliche Unterschiede zwischen der tatsächlichen Einwohnerzahl und den Angaben der Melderegister der Kommunen gebe.
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