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Berlin: (hib/STO) Hooligans sowie Ultras sind sind nach Angaben der Bundesregierung „grundsätzlich nicht in ihrer Gesamtheit als rechtsextremistisch zu bewerten“. Dies schließe partielle Überschneidungen der beiden Szenen nicht aus, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/261) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/194). Gemäß dem Jahresbericht Fußball 2012/2013 der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) des Landesamts für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen sei in 16 Standorten der beiden Bundesligen nach Einschätzung der zuständigen Polizeibehörden von einer teilweisen personellen Überschneidung der jeweiligen Fußballszenen mit den rechten Szenen auszugehen. Hierbei handele es sich um fünf Standorte der 1. Bundesliga mit zusammen 100 der rechten Szene zuzurechnenden, gewaltbereiten beziehungsweise gewaltsuchenden Fans und um elf Standorte der 2. Bundesliga mit zusammen 332 Personen. Wie auch in den Vorjahren liege der Anteil des rechtsmotivierten Personenpotenzials in den gewaltbereiten Szenen beider Bundesligen weiterhin unter fünf Prozent.
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