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Berlin: (hib/KOS) Die Schaffung einer Europäischen Staatsanwaltschaft, die vor allem Subventionsbetrug zu Lasten der EU bekämpfen soll, wird im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz im Prinzip weithin positiv bewertet. Bei der ersten Befassung mit diesem Vorstoß der Brüsseler Kommission betonten jedoch alle Fraktionen am Mittwoch, es seien noch viele Probleme zu klären. Auch die Regierungsseite machte deutlich, dass dieses Thema nicht durchdiskutiert und für „schwierige Fragen“ noch keine Lösung gefunden sei. Strittig sind etwa die unterschiedlich gehandhabte Beweiserhebung in den EU-Staaten, das Weisungsrecht gegenüber der neuen Instanz oder deren Struktur.
Die Staatsanwaltschaft soll sich um „Straftaten gegen die finanziellen Interessen der EU“ kümmern. Konkret geht es in erster Linie um Subventionsbetrug zu Lasten des EU-Etats. Im Ausschuss wurde von Schäden in Höhe von jährlich rund 600 Millionen Euro gesprochen. Die Grünen-Fraktion begründete ihre grundsätzliche Zustimmung zur Europäischen Staatsanwaltschaft mit dem Hinweis, dass man in den Mitgliedsländern mit solchen Betrügereien sehr unterschiedlich umgehe. Hierzulande unterliege dies der Strafverfolgung, doch es gebe auch Staaten, „wo das untergeht“. Nach dem Modell der Brüsseler Kommission würde der Staatsanwalt vier Stellvertreter erhalten. Unterstützung sollen die nationalen Staatsanwaltschaften mit eigens benannten Kollegen leisten, die in ihren Ländern Ermittlungen vornehmen. Angeklagt werden soll vor nationalen Gerichten.
Aus den Reihen der Unions-Fraktion wurde kritisiert, es sei noch ungeklärt, ob Brüssel oder die Mitgliedsstaaten gegenüber dem EU-Staatsanwalt weisungsbefugt seien. Solange dies nicht „im Sinne der nationalen Souveränität“ entschieden sei, könne es kein endgültiges Ja zu diesem Projekt geben. Die SPD sah die Gefahr, dass die neue Behörde möglicherweise nicht arbeitsfähig sein werde. Die Einrichtung soll nach bisher kursierenden Zahlen rund 250 Mitarbeiter haben. Die Linke monierte, dass die in den EU-Ländern praktizierte Beweiserhebung akzeptiert werden solle, solche Ermittlungen etwa bei der Telekommunikationsüberwachung oder bei Hausdurchsuchungen aber nach sehr unterschiedlichen rechtsstaatlichen Standards erfolgten. Offen ist aus Sicht der Fraktion die Frage, ob der EU-Staatsanwalt Vorkommnisse als Straftaten einstufen könne, die nach nationalem Recht keine Straftaten seien. Die Grünen sorgten sich, wie die Unabhängigkeit der neuen Instanz gewährleistet werde.
Andere Probleme, die sich bei der Diskussion im Ausschuss herausschälten, waren die Kriterien für die Auswahl der Gerichtsstandorte und die mehr zentrale oder eher dezentrale Ausrichtung der Struktur der Behörde. Benannt wurde zudem die Frage nach der Abgrenzung der Zuständigkeiten: Soll die Strafverfolgung bei Betrug zu Lasten der EU weiterhin im Prinzip den nationalen Staatsanwaltschaften obliegen und die neuen Brüsseler Ermittler nur schwerwiegende Fälle an sich ziehen? Die Linke wollte wissen, ob die momentan auf Schädigungen des EU-Haushalts begrenzte Zuständigkeit der Europäischen Staatsanwaltschaft später auf andere grenzübergreifende Straftaten ausgeweitet werden soll. Seitens der Regierung hieß es dazu, dies sei im Grundsatz möglich, doch werde dies von niemandem geplant. Die Unions-Fraktion warb für die Idee, eine interparlamentarische Konferenz zur EU-Staatsanwaltschaft in den Blick zu nehmen und brachte als Tagungsland Frankreich ins Spiel.
Nach der Diskussion vertagte der Ausschuss die Debatte zu dieser Thematik.
Zum Vizevorsitzenden wählte das Gremium Jan-Marco Luczak (CDU/CSU).
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