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Berlin: (hib/STO) Die Fraktionen CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben Vorschlage für die Wahl der Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses gemäß Artikel 53a des Grundgesetzes (18/370) vorgelegt. Danach soll die Unions-Fraktion 16 Mitglieder in den Ausschuss entsenden, die SPD-Fraktion zehn Mitglieder und die Fraktionen Die Linke sowie Bündnis 90/Die Grünen je drei Mitglieder. Die Wahl steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.
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