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Berlin: (hib/STO) Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) zur Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes hat seinen Tätigkeitsbericht für den Zeitraum vom November 2011 bis Oktober 2013 vorgelegt. Wie aus der Unterrichtung (18/217) hervorgeht, stellte sich thematisch auch in diesem Zeitraum die Bekämpfung des internationalen Terrorismus weiterhin als eine zentrale Aufgabe der deutschen Sicherheitsbehörden dar. Weitere thematische Schwerpunkte seien „die Aufarbeitung der Ereignisse um die Terrorgruppe ,NSU‘, die Aufklärung der Aktivitäten US-amerikanischer und britischer Geheimdienste im Zusammenhang mit der Nutzung von Überwachungsprogrammen wie PRISM und Tempora, die Lage in Nordafrika und im Nahen Osten, die weiteren Entwicklungen in Afghanistan und Nordkorea und das iranische Atomprogramm“ gewesen.
Im Berichtszeitraum unterrichtete laut Vorlage „die Bundesregierung – soweit dies für das Gremium ersichtlich war – in der überwiegenden Zahl der Fälle angemessen, zeitnah und im gebotenen Umfang über die aus ihrer Sicht relevanten nachrichtendienstlichen Vorgänge“. Dies gelte grundsätzlich auch für die Information durch die Nachrichtendienste.
Wie es in der Unterrichtung weiter heißt, wurde im Dezember 2011 erstmals ein Arbeitsprogramm für das darauffolgende Jahr beschlossen. Dazu habe das Kontrollgremium drei Themenbereiche ausgewählt, die einer „vertieften strukturellen und systematischen Kontrolle unterworfen“ worden seien, und sein Sekretariat beauftragt, unterstützende Prüfaufgaben für das Kontrollgremium durchzuführen. Dadurch habe die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste weiter verbessert werden können. Das Kontrollgremium werde künftig jedes Jahr ein Arbeitsprogramm beschließen.
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