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Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag auf „Karenzzeit für ausscheidende Regierungsmitglieder“ (18/292) vorgelegt. Danach soll die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, „der eine Beschränkung der Berufstätigkeit von ausgeschiedenen Mitgliedern der Bundesregierung und Parlamentarischen Staatsekretärinnen und Staatssekretären für Fälle ermöglicht, in denen die angestrebte Tätigkeit eine Interessenverflechtung mit dem zuvor ausgeübten Amt nahe legt“.
Eine Beschränkung der beruflichen Tätigkeit von ausgeschiedenen Regierungsmitgliedern und Parlamentarischen Staatssekretären sei geboten, wenn diese „unmittelbar nach Beendigung ihrer Amtszeit in einem Bereich tätig werden, der in Zusammenhang mit der früheren dienstlichen Tätigkeit steht“, schreiben die Abgeordneten in der Begründung des Antrags, der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Hochdotierte Tätigkeiten von ausgeschiedenen Regierungsmitgliedern und Parlamentarischen Staatssekretären im Bereich der Privatwirtschaft „zum Dank für während der Regierungszeit geleistetes Entgegenkommen“ müssten verhindert werden. Daher werde gemeinsam mit verschiedenen Nichtregierungsorganisation eine Karenzzeit von drei Jahren gefordert, um eventuelle Interessenverflechtungen sichtbar zu machen. In dieser Zeit sollten berufliche Tätigkeiten untersagt werden können, „wenn diese mit dem früheren Amt und den damit verbundenen Pflichten und staatlichen Interessen in Konflikt stehen können“.
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