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Berlin: (hib/STO) Das europäische Grenzüberwachungssystem Eurosur ist Thema der Antwort der Bundesregierung (18/254) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/76). Wie die Fraktion darin schreibt, soll Eurosur „die Zusammenschaltung von bereits vorhandenen Überwachungskapazitäten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) bewerkstelligen“. Bilder und Daten anderer Sensoren würden von „nationalen Koordinierungszentren“ an den Außengrenzen in Echtzeit übermittelt.
Die Bundesregierung erläutert in ihrer Antwort, dass das Eurosur-Netzwerk als sogenanntes System der Systeme bereits vorhandene nationale Grenzüberwachungssysteme der Mitgliedstaaten integriere. Nach ihrer Kenntnis seien gegenwärtig die Mitgliedstaaten Bulgarien, Estland, Finnland, Frankreich, Italien, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Ungarn, Griechenland und Zypern sowie der Schengen-Mitgliedstaat Norwegen mit ihren nationalen Koordinierungszentren (NCC) an das EUROSUR Netzwerk angeschlossen. Die NCC seien organisatorisch überwiegend bei den jeweils zuständigen Grenzschutz- beziehungsweise Polizeibehörden angesiedelt.
In Deutschland wird der Antwort zufolge ausschließlich die Bundespolizei an Eurosur angeschlossen. Wie aus der Vorlage weiter hervorgeht, wird das deutsche nationale Koordinierungszentrum im Lage- und Führungsdienst des Bundespolizeipräsidiums in Potsdam eingerichtet und nach derzeitigem Stand bis zum 1. Dezember 2014 einsatzfähig sein. Der Beitrag der Bundespolizei werde sich nach gegenwärtigem Stand auf die Überwachung und die Übermittlung von Informationen aus dem deutschen Schengen- Außengrenzabschnitt in der Nord- und Ostsee beschränken. Die spezifische Aufgabe der Seeaußengrenzenüberwachung in der Nord- und Ostsee werde über die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt und dort durch das Gemeinsame Lagezentrum See (GLZ See) wahrgenommen werden.
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