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Berlin: (hib/PK) Der Einsatz militärischer Drohnen unterliegt nach Auffassung der Bundesregierung den Regeln des internationalen Völkerrechts. Insoweit seien „dem Einsatz vollautomatischer Systeme im bewaffneten Konflikt (…) Grenzen gesetzt“, teilt die Regierung in ihrer Antwort (18/213) auf eine Kleine Anfrage (18/124) der Fraktion Die Linke mit.
Eine Ächtung von Waffensystemen komme dann in Betracht, „wenn diese in ihrem Design und ihrer Funktionsweise geeignet sind, gegen das Völkerrecht zu verstoßen“. Die beiden tragenden Grundsätze seien hierbei das Verbot des Gebrauchs von Waffen, die geeignet seien, unnötige Leiden zu verursachen und das Verbot des Gebrauchs von Waffen, die „nicht zur ständigen Unterscheidung zwischen geschützten Zivilpersonen und zivilen Objekten einerseits und militärischen Zielen andererseits imstande sind“.
Bei Waffensystemen, die sich ihre Ziele teilweise alleine („mit Rückkoppelung an eine natürliche Person“) suchten und bekämpften, müsse im Einzelfall geprüft werden, ob die Voraussetzungen für die Anwendung der völkerrechtlichen Grundsätze vorlägen.
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