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Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat die erste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (18/299) vorgelegt. Darin geht es unter anderem um die Anpassung der Bußgelder bei Verstößen gegen die Verbote zur Aufnahme neuer Korrespondenzbankbeziehungen und Eröffnung von Bankkonten in der DVR Korea.
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