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Berlin: (hib/STO) Im Jahr 2012 ist es bei 350 Delikten der politisch rechts motivierten Kriminalität zum Einsatz von Waffen beziehungsweise zu einer Bedrohung mit Waffen gekommen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/402) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zu „Waffenbesitz und Waffeneinsatz von Neonazis“ (18/402) hervor. Danach war dies im Jahr 2011 bei 224 und im Jahr 2010 bei 143 politisch rechts motivierten Delikten der Fall.
Wie die Regierung in der Vorlage ausführt, kam es in den vergangenen Jahren bei weniger als zwei Prozent der Gesamtstraftaten der politisch rechts motivierten Kriminalität zu einem Einsatz von Waffen beziehungsweise zur Bedrohung mit Waffen als Tatmittel. Hierbei bewege sich die inhaltliche Definition des Begriffes „Waffen“ über den waffenrechtlichen Begriff hinaus und beinhalte auch Tatwerkzeuge wie beispielsweise Küchenmesser oder Baseballschläger, „bei denen sich durch gebräuchliche Verwendung kein Straftatbestand ergibt“.
Dennoch besteht den Angaben zufolge „eine hohe Affinität von Rechtsextremisten zu Waffen und Sprengstoff“, wie unter anderem Waffenfunde bei Exekutivmaßnahmen belegten. Hieraus resultiere ein „herausragendes Gefährdungspotenzial“, schreibt die Regierung. Sie verfolge dieses „nicht erst seit der Aufdeckung der terroristischen Mordserie des ,NSU‘ sehr aufmerksam“. Bereits seit dem Jahr 2003 nehme daher das Bundeskriminalamt jährlich besondere Auswertungen zum Thema Waffen und Sprengstoff im Bereich der politisch rechts motivierten Kriminalität vor, um entsprechende Gefährdungen frühzeitig erkennen und ihnen entgegentreten zu können.
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