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Berlin: (hib/EIS) Nach Auskunft der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau wurden im Jahr 2013 insgesamt 35 Unfälle durch Kontakt zu Raupen, Haaren oder Nestern des Eichenprozessionsspinners gemeldet. Das geht aus einer Antwort (18/502) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/355) der Fraktion Die Linke hervor. Des Weiteren schreibt die Bundesregierung, dass die Verwendung unbemannter Fluggeräte zur Behandlung einzelner Bäume mit Pflanzenschutzmitteln geprüft wird. Eine entsprechende Untersuchung mehrerer Bundesoberbehörden befinde sich allerdings im Anfangsstadium. Der Eichenprozessionsspinner ist eine Schmetterlingsart, die sich seit Anfang der 1990er Jahre in Deutschland vermehrt und ausbreitet. Die Raupen des Schmetterlings besitzen Härchen mit dem Nesselgift Thaumetopoein, das beim Menschen zu allergischen Reaktionen führen kann.
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