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Berlin: (hib/AW) Die maximale Bearbeitungszeit von 15 Werktagen bei den Beihilfeanträgen von Besoldungsempfängern der Bundeswehr wird seit Oktober 2013 durchgängig eingehalten. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/342) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/189) mit. Bei den Beihilfeanträgen von Versorgungsempfängern bei der ehemaligen Wehrbereichsverwaltung West liege die Bearbeitungszeit bei durchschnittlich unter 15 Werktagen. Dieser Wert soll in Kürze auch für Versorgungsempfänger der ehemaligen Wehrbereichsverwaltung Süd erreicht und gehalten werden. Nach Angaben der Regierung waren die Bearbeitungszeiten im vergangenen Jahr wegen der Aufgabenverlagerung im Bereich der Beihilfeanträge auf teilweise bis zu 35 Werktage gestiegen. Durch verschiedene personelle und strukturelle Veränderungen seien die Bearbeitungszeiten gegen Ende des Jahres wieder auf maximal 15 Werktage verkürzt worden.
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