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Berlin: (hib/JOH) Das beschlossene EU-weite Import- und Handelsverbot für illegal geschlagenes Holz ist Thema einer Kleinen Anfrage (18/655) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Unter anderem fragen die Abgeordneten die Bundesregierung, ob die EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) und das Holzhandels-Sicherungsgesetz (HolzSiG) ihren Erkenntnissen nach bereits zur Verminderung des Volumens an Holz und Holzerzeugnissen aus illegalem Einschlag auf dem europäischen oder nationalen Markt beigetragen hätten. Außerdem wollen sie wissen, wie viel Holz und Holzprodukte in den zwölf Monaten vor uns nach Inkrafttreten des HolzsiG am 3. März 2013 in Deutschland importiert worden seien, wie viel davon aus illegalen Quellen stammen und wie viele Kontrollen und Stichproben von deutschen Behörden bei Holzimporteuren seit März 2013 durchgeführt worden seien.
Die Grünen-Fraktion hält die neuen Gesetze für einen wichtigen Schritt gegen die Zerstörung der Regenwälder. Doch sowohl EUTR als auch HolzSiG weisen ihrer Auffassung nach „enorme Schwächen“ auf. So sei ein Problem der Umfang der Produkte, auf die die Verordnungen angewendet würden. Beispielsweise seien darin keine weiterverarbeitenden Druckerzeugnisse, wie Bücher oder Magazine, erfasst.
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