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Berlin: (hib/HLE) Die Energiewende soll europäisch verankert werden. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/777), der an diesem Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht. Darin wird der Schutz des Klimas als eines der zentralen Handlungsfelder der Europäischen Union beschrieben. Die Bundesregierung stehe in der Pflicht, „jetzt die Chance auf europäischer Ebene zu nutzen, um die von allen Fraktionen unterstützte nationale Energiewende auch in Europa zu verankern und ihren Fortgang damit effizienter und schneller zu gestalten“, heißt es in dem Antrag.
So fordert die Fraktion die Bundesregierung unter anderem auf, dass das effiziente System der Einspeisetarife für erneuerbar erzeugten Strom in den Beihilfevorschriften für Energie und Umweltschutz beibehalten wird. Eine Gleichbehandlung von Strom aus erneuerbaren Energien und Atomkraft müsse verhindert und die Gewährung fester Einspeisevergütungen für Atomstrom europarechtlich unterbunden werden. Auch eine Umstellung auf Ausschreibungsverfahren bei Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit einer Leistung ab fünf Megawatt wird abgelehnt. Die Bundesregierung müsse dafür „Sorge zu tragen, dass auch künftig Bürgergenossenschaften und kleinere Unternehmen sicher in den Ausbau erneuerbarer Energien investieren können“, verlangt die Fraktion.
Die Bundesregierung soll sich zudem für Zielwerte bei den EU-Klima- und Energiezielen einsetzen. So müsse es zu einer Verringerung der Kohlendioxid-Emission um mindestens 55 Prozent bis 2030 und um mindestens 30 Prozent bis 2020 gegenüber dem Stand von 1990 kommen. Der Anstieg des Anteils erneuerbarer Energien am Bruttoenergieverbrauch solle auf mindestens 45 Prozent steigen. Außerdem müsse eine Senkung des Energieverbrauchs um mindestens 40 Prozent bis 2030 erreicht werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht sich in dem Antrag für ein ganzes Bündel von Maßnahmen zur Stärkung des EU-Emissionshandelssystems aus. Zu den Industrieprivilegien im Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) heißt es, nur noch tatsächlich stromintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, dürften begünstigt werden. Damit werde den Unternehmen auch „die dringend notwendige Planungssicherheit zurückgegeben“.
Die Fraktion weist darauf hin, dass die EU-Kommission die „immer weiter ausufernden Befreiungen“ für die Industrie von den Kosten der Energiewende zum Anlass genommen habe, das deutsche EEG-Fördersystem grundsätzlich in Frage zu stellen: „Die neue Beihilfeleitlinie der EU-Kommission ist jetzt der offensichtliche Versuch, über eine neue Rechtsgrundlage im Wettbewerbsrecht die bisherigen nationalen Fördermechanismen für
erneuerbare Energien auszuhebeln.“ Insgesamt könnten die Planungen der EU-Kommission zu negativen volkswirtschaftlichen Konsequenzen führen. Dabei hätten Klimaschutz und Energiewende in den vergangenen Jahren hunderttausende Arbeitsplätze geschaffen und enorme Investitionen ausgelöst.
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